Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.09.2013 - 3 U 223/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17
Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen …
Diese Auffassung wird nicht nur in der Literatur (…vgl. Hausmann in: Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, 8. Teil: Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, Rn.8.71 m.w.N.) sondern auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz, Urteil vom 10.9.2013 - 3 U 223/13 Rn. 37 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21.3.2011 - 32 Sbd 17/11 - juris) überwiegend vertreten. - LG Hamburg, 07.04.2017 - 418 HKO 4/16
Gerichtsstand: Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der EuGVVO
Das OLG Koblenz, Urteil vom 10. September 2013 - 3 U 223/13, hat entschieden, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO nicht allein dadurch wirksam geschlossen werden kann, dass - wie hier - ein Hinweis " Gerichtsstand ist ..." unterhalb des Kaufvertragstextes und der Unterschriften innerhalb der adressbezogenen sowie steuerlichen Angaben und in unmittelbaren Anschluss an die Registrierungsnummer einer Vertragspartei formuliert ist.